Die Aktivistinnen und Aktivisten, die den Bundesplatz besetzen, haben sich von den Parteien abgewandt, die sich für stärkere Massnahmen gegen die Klimaveränderung einsetzen. Die Grünen und Teile der Sozialdemokratie machen gute Miene dazu (wobei der sozialdemokratische Ständeratspräsident zusammen mit der Nationalratspräsidentin die Durchsetzung des Demonstrationsverbots während der Session verlangt).
Wenn die „Zivil-Ungehorsamen“ merken, dass sich ihr Erwartungen nicht erfüllen, wird ein Teil wohl wieder den Dialog mit denjenigen klimafreundlichen Kräften suchen, die legal, mit direktdemokratischen und parlamentarischen Mitteln, vorgehen. Ein anderer Teil könnte gewalttätig werden. Es gab auch in der Schweiz schon Öko-Terrorismus, der Strommasten sprengte. Aber man kennt das auch von der 68-er Bewegung: Ein Teil trat den „Marsch durch die Institutionen“ an, andere griffen zur Gewalt: zum Beispiel als „Rote Armee Fraktion“ und „Brigate Rosse“.
Auf der Rechten gibt es ein Segment, dem nichts willkommener ist als ein neuer Kalter Krieg im Innern. Sollte es demnächst auf dem Bundesplatz zu Rangeleien und Prügeleien zwischen der Polizei und dem harten Kern der Platzbesetzer und -besetzerinnen kommen, wäre dies ganz in ihrem Sinn – und deshalb schlagen sie schon mal verbal auf den grünen Berner Stadtpräsidenten ein, der zwischen den Stühlen sitzt und sich um die Respektierung des Rechts und um eine gewaltfreie Entwicklung bemüht.
Es ist erstaunlich mimosenhaft, dass die Bundesparlamentarier seit eh und je während der Session keine Demonstrationen vor dem Bundeshaus wollen. Es sind verhältnismässigere Regelungen vorstellbar, die den freien Zugang zum Bundeshaus garantieren und ein Eindringen ins Bundeshaus verhindern würden. Aber richtig ist auch, dass die Geltung des Rechts nicht davon abhängen darf, ob diejenigen, die es brechen wollen, für sich in Anspruch nehmen, dass sie dies für eine gute Sache tun.
Der Anspruch, dass Ungehorsam zivil sei, kann ins Zynische kippen: Wenn man anderen Menschen in den Weg tritt, sich in ihren Weg setzt, und sie damit vor die Entscheidung stellt, Hand anzulegen oder anlegen zu lassen, um ihre Bewegungsfreiheit wiederherzustellen – worauf man ihnen vorwirft, sie seien es, die zu Gewalt gegriffen hätten.