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„Bewaffnete Neutralität“ – ein überholtes Konzept

Bewaffnet zu sein, genügt im Angriffsfall nicht. Gefordert ist Fähigkeit zur Verteidigung. Deshalb ist illusionslos zu klären: Genügt die Bewaffnung, die sich der Kleinstaat leisten kann und will, für seine Verteidigung? Was, wenn nicht?

Im Kriegsfall ist eine der wichtigsten Erwartungen an einen Staat, der sich neutral erklärt, dass er sein Territorium neutral halten kann: Dass er militärisch fähig ist, eine Kriegspartei, die sein Territorium für Durchmarsch oder als Basis nutzen will, davon abzuhalten. Und dies ab Landesgrenze.

„Die immerwährende, bewaffnete Neutralität und damit der angestrebte Nichtkrieg bleibt der günstigste, der effektivste Weg der Landesverteidigung“, schreibt David Biner in der „Weltwoche“ vom 23. Juli 2026 in einem Artikel für die „Neutralitätsinitiative“. Was bedeutet in dieser Aussage „bewaffnet“? Die Fähigkeit, eine Grossmachtsarmee am Überschreiten der Landesgrenze, am Besetzen von Landesteilen zu hindern? Sie daran zu hindern, den Grenzübertritt durch Fernbeschuss, wie wir ihn jetzt im Ukrainekrieg beobachten, und durch Cyberattacken vorzubereiten? Diese Fähigkeit müsste jedenfalls gemeint und feststellbar sein. Wenn nicht, sind in einem Krieg in Europa beide  Kriegsparteien interessiert, strategisch sogar gezwungen, die jeweils andere an der Nutzung des schweizerischen Territoriums zu hindern – was zu einem Wettlauf gegen dieses und zu Kampfhandlungen auf ihm zu führen droht.

Schweizerische Strategiediskussionen sind noch immer durch eine Idealisierung der Vergangenheit beeinflusst, wobei der Zweite Weltkrieg im Vordergrund steht. Für eine neue Réduitstrategie wäre „bewaffnete Neutralität“ wohl wirklich „der günstigste“ Weg der Landesverteidigung: Es würde ja dann genügen, so hofft man wohl, sich mit irgendwelcher, auch veralteter, unzeitgemässer Bewaffnung in den Alpenraum zurückzuziehen – und sich als bewaffnet und neutral zu erklären. Die Bewaffnung der Schweiz müsste dem Kriterium der Verteidigungsfähigkeit ab Landesgrenze nicht genügen.

Die Initianten und ihre Befürworter können sich der Erkenntnis nicht ganz verschliessen, dass die Schweiz, wenn sie angegriffen wird, militärische Unterstützung braucht: „Solange die Schweiz nicht angegriffen wird, sollen keine Schweizer Soldaten aufgrund  von Bündnissen wie etwa mit der Nato auf fremden Kriegsschauplätzen mittun – um dann tot zurückzukommen.“ Also: Wenn die Schweiz angriffen wird, soll zu ihrem Gunsten irgendetwas Grenzüberschreitendes passieren. Dies vorzubereiten und zu üben, will aber die Initiative verbieten, und ihr Fürsprecher setzt solche Vorbereitung offenbar gleich mit Kriegseinsatz von Schweizer Soldaten an der Seite angegriffener europäischer Demokratien. Der Kampagnenleitung empfiehlt er deshalb, mit  Leichensäcken zu werben.

Im Abstimmungskampf wird zu behandeln sein, ob die ausländische Unterstützung der Schweiz im Angriffsfall, die auch die Initianten befürworten, ohne Vorbereitung und Einübung möglich wäre. Es wurde hier schon öfters darauf hingewiesen, dass General Guisan für den Fall, dass die Nazis durch die Schweiz Richtung Westen vorstossen wollten, eine gemeinsame Abwehr vorbereitet hatte, und die Schweizer Armee nach Frankreichs Kapitulation das Réduit bezog – ohne mögliche Rücksicht auf die Zivilbevölkerung ausserhalb des Aussenraumes, die nicht hätte ins Alpenréduit fliehen können und dürfen. Im Angriffs- und Besetzungsfall wissen viele Soldaten im Réduit ihre Angehörigen in Feindeshand – ein Potenzial für Demoralisierung und Erpressung.

Biners Leichensäcke öffnen vielleicht dem Einen oder der Andern auch die Augen dafür, mit welcher vermeintlichen Selbstverständlichkeit die Initianten von den europäischen Demokratien und von der Nato erwarten, auch die Schweiz vor einer vorrückenden imperialistischen Macht zu schützen.

Bei historischer Betrachtung sollten wir uns vermehrt an einen Krieg erinnern, der an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert stattfand: Den Zweiten Koalitionskrieg, zwischen Franzosen einerseits, Russen und Österreichern anderseits. In der Schweiz. Weil die Alte Eidgenossenschaft nicht in der Lage war, sie fernzuhalten. (Link zum Historischen Lexikon der Schweiz.)

 

 

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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1 Kommentar

  1. Zu hundert Prozent einverstanden. Die Frage ist nur, wie Ihre schlüssigen Argumente im Abstimmungskampf überzeugend verbreitet werden können, damit sie genügend Leute erreichen. Die „Hardcore-SVPler“ umzustimmen ist eh verlorene Mühe.

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