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Werden sich BefürworterInnen des Ständemehr-Erfordernisses für das Vertragspaket Schweiz-EU einsetzen?

Die einen erwarten, dass der Entscheid für das Erfordernis des Ständemehrs einer vorweggenommenen Ablehnung des Vertragspakets gleichkommt. Die andern werden sich in ihrem Kanton für die Annahme einsetzen.

Dazwischen wird es wohl noch solche geben, die sich nicht zu ihrer Ablehnung bekennen, aber insgeheim auf ein ablehnendes Ständemehr hoffen.

Jedenfalls ist es Zeit, sich umzusehen, welche Befürworterinnen und Befürworter des Ständemehr-Erfordernisses klar und deutlich die Absicht äussern, sich in ihrem Kanton für die Vorlage und somit für eine positive Standesstimme ihres Kantons einsetzen. Dieser Entscheid könnte jenen schwerfallen, denen man unterstellt, sie fürchteten um ihre Wiederwahl, wenn sie sich gegen das Erfordernis des Ständemehrs aussprächen. Wie wirkt es sich auf ihre Wiederwahlchancen aus, wenn sie mit der Aussage vor die Wählerinnen und Wähler treten: Ich habe Euch Gelegenheit gegeben, zur Verwerfung der Bilateralen III beizutragen, aber ich empfehle Euch, die Vorlage anzunehmen?

Die Frage ist besonders interessant für im Majorzverfahren Gewählte, also Ständerätinnen und Ständeräte, Regierungsrätinnen und Regierungsräte aus kleinen, konservativen Kantonen. Fragt man sie jetzt, ob sie beabsichtigen, sich in der Abstimmung für das Vertragspaket einzusetzen, tragen die Antworten auch zur Beurteilung der Frage bei, wie nahe das Erfordernis des Ständemehrs einer vorgezogenen Verwerfung der Vorlage kommt.

Die Konferenz der Kantonsregierungen das Vertragspaket befürwortet. Regierungsrätinnen und Regierungsräte vieler Kantone stehen also vor der Frage, ob sie sich im Abstimmungskampf von der Haltung distanzieren wollen, die ihre Vertretung in der KdK einnahm.

In kleinen Kantonen wird der Kampagnendruck der SVP, wahrscheinlich auch anderer bürgerlicher Kantonalparteien, und nahestehender Organisationen auf ihre Kantonsregierungen sowie die Mitglieder des Stände- und Nationalrates enorm sein. Wer wird Widerstand wagen? Für die Gegnerschaft geht es darum, aus dem Teilerfolg der Unterstellung unter das Ständemehr den Vollerfolg des ablehnende Ständemehrs zu machen. Dass dies nicht selbstverständlich ist, zeigte die Abstimmung über die 10-Millionen-Initiative: Auch die Stände lehnten sie mehrheitlich ab.

„Aus politischen Gründen“ – die Bundesverfassung bleibt unbeachtet

Bemerkenswert ist, dass ein Teil derjenigen, die für die Unterstellung unter das Ständemehr eintreten, rein politisch argumentieren, ohne darauf einzugehen, dass das Ständemehr in der Bundesverfassung geregelt und für eine Vorlage wie das Vertragspaket Schweiz-EU nicht vorgesehen ist (siehe hierzu Martin Dumermuth: „Ständemehr ohne Verfassungsgrundlage? Das Staatsvertragsreferendum sui generis und die Bilateralen III“ (Link). Sie gehen auch nicht darauf ein, dass Volk und Stände 2012 die Ausweitung des Ständemehrs ablehnten, als sie die AUNS-Volksinitiative „Staatsverträge vor das Volk“ verwarfen – notabene mit sämtlichen Standesstimmen (Link).

Ein Beispiel für diese Gleichgültigkeit gegenüber der Verfassung gibt der Präsident der Mittepartei, Nationalrat Matthias Bregy, in der NZZ vom 26.6.26: „Ich werde mich für eine Abstimmung mit Ständemehr einsetzen. Die Verträge haben eine solche Tragweite und enthalten so viele institutionelle Elemente, dass das obligatorische Referendum aus politischen Gründen angezeigt ist. Bei derart wichtigen Entscheiden muss es uns gelingen, eine deutliche Mehrheit der Stimmbevölkerung zu überzeugen.“ (Link zum Interview.)

„Eine deutliche Mehrheit der Stimmbevölkerung überzeugen“ – so spricht man wohlweislich gar nicht mehr von kantonalen Interessen oder gar vom verfassungsgeschichtlichen Grund für das Ständemehr: Die Sonderbundeskantone mit dem Bundesstaat zu versöhnen. Das Ständemehr sinkt ab zu einem qualifizierten Mehr, wie es Vereinsstatuten kennen.

Es ist schweizerische Verfassungswirklichkeit, dass das Parlament bestimmt, ob und wie Verfassungsrecht gilt. Mehrheiten von National- und Ständerat wachen über dieser Kompetenz und lehnten deshalb alle Vorstösse für die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit ab. Dies kann sich auch auf Volksinitiativen auswirken. Erst gerade versuchte man die 10-Millionen-Initiative mit dem Argument zu verharmlosen, man wisse ja, dass sie nicht so hart umgesetzt werde, wie es dem Wortlaut und dem Willen des Initiativkomitees entspräche.

 

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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