Zur Erinnerung: VOLK UND STÄNDE haben die geltende verfassungsmässige Regelung des Staatsvertragsreferendums, deren Geltung die FDP hochhält, 2012 durch die wuchtige Ablehnung einer Volksinitiative der AUNS bestätigt. KEIN EINZIGER KANTON hat ihr zugestimmt! (Link)
Aber machen wir uns gefasst: Trotz derzeit positiver Meinungsumfragen wird auch der Kampf um das Volksmehr für die Bilateralen III sehr hart. Wird werden einer Welle von Propaganda und Desinformation standhalten müssen, deren Urheber keine Kostengrenzen kennen. Und die Gegner der Vorlage werden in der Bundesversammlung um jede Stimme für das Erfordernis des Ständemehrs werben.
Wer Kündigung der EMRK fordert, rückt fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit ins Licht
Das Bundesgericht kann uns nur vor grundrechtswidrigen Gesetzen schützen, solange die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt. Denn die Schweiz kennt sonst keine Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze.