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Kulturjournalismus, Kulturkritik: Der Grosse Rat von Basel-Stadt überwindet einen Bann

Mit 54 zu 38 Stimmen überwies der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt eine Motion des Grünliberalen Johannes Sieber „betreffend Ergänzung des Kulturfördergesetzes zwecks Förderung des Kulturjournalismus“.

Die Ablehnung der Medienförderungsvorlage in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Februar 2022 wirkte wie ein Bann. Diesen hat das Basler Kantonsparlament nun für Kulturjournalismus und Kulturkritik vorerst gebrochen.

Aus dem Bericht der „Basler Zeitung“ vom 9. April 2025:

„Dass das Budget für die Produktion von Kultur – seien es Theater, Konzerte, Kunstausstellungen, Tanzaufführungen, Installationen, Jugend- und Alternativkultur und, und, und – stetig zunimmt und gleichzeitig die mediale Berichterstattung abnimmt, sieht der Grünliberale als Missverhältnis.“ Der Regierungsrat beantragte Ablehnung der Motion „wegen möglicher Abhängigkeitsverhältnisse“, wie der Regierungsrat schreibt.

Als ob nicht jeder Journalismus von Einnahmen abhängig wäre, seine Unabhängigkeit gegen Geldgeber, insbesondere aus der Werbewirtschaft, behaupten müsste und durchaus auch immer wieder behauptet. Weshalb sollten Journalistinnen und Journalisten, Kuturkritikerinnen und Kulturkritiker gegenüber öffentlichen, demokratisch kontrollierten Finanzierungsquellen willfähriger sein als gegenüber der Werbewirtschaft?

Weiter aus dem Bericht der BaZ: „Wie immer, wenn es um staatliche Medienförderung geht, entbrannte eine Grundsatzdebatte im Kantonsparlament: über journalistische Unabhängigkeit, freie Medien, Gewaltentrennung. «Eine staatliche Förderung schränkt die journalistische Freiheit ein», sagte LDP-Grossrätin Catherine Alioth. Die ausgewogene Berichterstattung könnte infrage gestellt werden. Jenny Schweizer (SVP) sekundierte. «Es kann nicht Staatsaufgabe sein, Kulturjournalismus zu fördern.» Und da der Kanton bereits viel Geld im Kulturbereich ausgebe, müsse er nicht auch noch Geld für Kulturjournalismus ausgeben. (…)

Die produzierte Kultur müsse jedoch kritisch und journalistisch eingeordnet werden, sonst verkomme der Diskurs darüber zur Einbahnstrasse, findet Sieber. Dem schloss sich auch SP-Präsidentin Lisa Mathys an. «Kultur ist nicht nur schöngeistiges Vergnügen, sondern eine Reflexion über unsere Welt.» Die fehlende Wertschätzung für Kulturjournalismus zeige sich in den Verlagshäusern an den Kürzungen auf den Redaktionen, was falsch und gefährlich sei. Die Förderung aus Sicht der Sozialdemokratin: durchaus Staatsaufgabe.“

Öffentliche Präsenz und Resonanz für das Kulturschaffen ist eine Aufgabe der Kulturpolitik. Mehr als 1’200 Personen unterzeichneten das von ch-intercultur aufgelegte Manifest „Der Kulturjournalismus gehört in die Kulturbotschaft“. Am 3. Juli 2023 wurde es dem Bundesamt für Kultur übergeben. Doch der Bann widerstand dieser Forderung.

Dem Niedergang der Feuilletons wird nun vor allem mit neuen, meist prekär privatfinanzierten Online-Angeboten begegnet. ch-intercultur führte am 5. September 2024 mit Trägerinnen und Trägern solcher Projekte einen Workshop „Neue Wege für Kulturjournalismus und Kulturkritik“ durch (Link) und startete im November 2024 den Pilotversuch „cültür“: ein wöchentlicher Newsletter und https://cültür.ch.

Siehe auch:

„Förderung des Kulturjournalismus und journalistische Unabhängigkeit“ (Link)

„Der Kulturjournalismus gehört in die Kulturbotschaft 2025“ (Link)

„‚cültür‘ – neues Medium für den Kulturraum Schweiz“ (Link)

 

 

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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