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„Bilaterale III“: Zur Kritik an der Information über die Verhandlungsergebnisse

„Den wahren EU-Vertrag hält der Bundesrat noch unter Verschluss“, rügt die „SonntagsZeitung“ (29.12.24). „Den wahren EU-Vertrag hält der Bundesrat noch unter Verschluss“, rügt die „SonntagsZeitung“ (29.12.24). Sie suggeriert damit, die Veröffentlichung der vertragsrechtlich finalisierten Bestimmungen werde die vorangegangene Information als unwahr entlarven.

Fakt ist: Der Bundesrat hat politische Verhandlungsergebnisse veröffentlicht und hierfür Faktenblätter aufgeschaltet (Link). Und jetzt finalisieren die Verhandlungsparteien diese Ergebnisse in juristisch präzisierten Vertragsbestimmungen.

Dieses Vorgehen ist normal und vertretbar. Die Alternative wäre gewesen, dass es der Bundesrat nicht gewagt hätte, über die politischen Verhandlungsergebnisse zu informieren. Das wäre mindestens ebenso heftig kritisiert worden, und wohl mit besserem Grund.

Die „SonntagsZeitung“ suggeriert, die Veröffentlichung dieser finalisierten Vertragsbestimmungen werde die vorangegangenen Informationen als unwahr entlarven. Das ist nicht mehr und nicht weniger als die Prognose der „SonntagsZeitung“ – die schon seit Wochen die Erwartung schürt, sie werde sich gegen die Verhandlungsergebnisse stellen.

Jedenfalls hat die Gegnerschaft keine Bedenken, die Verhandlungsergebnisse abzulehnen, bevor die juristisch perfektionierten Vertragsbestimmungen bekannt sind…

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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