Aus der Medienmitteilung des SEM vom 26.11.24:
„(:..) 2023 wurde bei 2250 Personen eine vollziehbare Landesverweisung angeordnet. Von diesen haben bis Mitte 2024 rund 73 Prozent die Schweiz kontrolliert oder polizeilich begleitet verlassen. Diese Vollzugsquote wird noch weiter steigen.
Rund ein Drittel der kontrollierten Ausreisen erfolgten freiwillig, in zwei Drittel aller Fälle wurde diese unter Zwang vollzogen. Gut ein Drittel der ausgereisten Personen stammen aus einem EU/EFTA-Staat. Am häufigsten handelt es sich um Staatsangehörige von Rumänien, Frankreich und Italien. Die des Landes verwiesenen Personen aus Drittstaaten stammen am häufigsten aus Albanien, Algerien und Marokko. Mehr als 90 Prozent aller ausgereisten Personen sind Männer, von denen die allermeisten zwischen 18 und 54 Jahren alt sind.
Die Quote der vollzogenen Landesverweisungen lag Ende 2023 bei 68 Prozent, was einer kontrollierten Ausreise von 1531 Personen entspricht. Da ein Teil Landesverweisungen erst gegen Ende des Jahres 2023 angeordnet wurde und der Vollzug vorbereitet werden muss, können diese erst im Laufe des Jahres 2024 vollzogen werden. In den ersten sechs Monaten haben gemäss einer ersten, provisorischen Auswertung rund 140 weitere Personen die Schweiz kontrolliert verlassen, die 2023 des Landes verwiesen worden sind. Die Vollzugsquote für 2023 hat sich deshalb bis Mitte 2024 gemäss dieser Auswertung auf rund 73 Prozent erhöht und wird noch weiter steigen, da weitere Vollzüge geplant sind. Bei den Landesverweisungen, die in den ersten 3 Monaten des Jahres 2023 angeordnet wurden, lag die Vollzugsquote Ende 2023 bereits bei 87,1 Prozent.
(…) Für den Vollzug der Landesverweisungen sind die Kantone zuständig. Sie werden dabei vom Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstützt. Für 2023 kann das SEM, in Erfüllung mehrerer parlamentarischer Vorstösse, zum ersten Mal eine Vollzugsstatistik ausweisen, da die Kantone die Anordnung wie auch den Vollzug der Landesverweisungen systematisch erfasst haben.“
Link zur vollständigen Medienmitteilung mit Faktenblatt.
Klar sollte sein, dass Landesverweisungen nur ausgeführt werden können, wenn der Staat, zu dem man die Verurteilten hinschaffen will, sie aufnimmt.