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Werden geflohene Afghaninnen je zurückkehren können?

Zum Streit um den Familiennachzug geflohener Afghaninnen: Wer wagt eine Prognose, wann sie in ihre Heimat zurückkehren können? Und somit: Wie lange will man ihnen zumuten, ohne ihre engsten Angehörigen leben zu müssen? Nichts, aber auch wirklich gar rein nichts lässt einen Machtverlust der Taliban und damit eine Wiederherstellung der Frauenrechte in Afghanistan erhoffen oder gar vorhersehen.

Nach der Machtergreifung der Taliban war weltweit das Entsetzen über das Schicksal der afghanischen Frauen gross. Auszug aus dem „PolitReflex“ vom 1. Mai 2021 unter dem Titel „Die Machtergreifung der Taliban wird Frauen in die Flucht treiben – werden wir ihnen helfen?“:

„(…)  Nun droht vielen Frauen in Afghanistan mit der bevorstehenden Machtübernahme der Taliban das Ende eines freien Lebens mit Bildung und Entfaltungschancen. Viele von ihnen werden das Land verlassen müssen – und es hoffentlich rechtzeitig verlassen können. Auch Männer werden mitfliehen.

Diese Frauen sind politischen Flüchtlingen im Sinne des klassischen Asylrechts gleichzustellen. Würden sie versuchen, an der Freiheit festzuhalten, die in Teilen Afghanistans möglich war, hätten sie keine Chance und wären durch die Taliban an Leib und Leben bedroht. Der Absturz von Frauen, die sich bilden und entfalten konnten, wird von fürchterlicher Tiefe und Härte sein.

Ihre Bildung, ihre Entfaltung wurden möglich durch die Militärintervention des Westens, die nun gescheitert ist. Auch wenn man dem Rückzugsbeschluss von Trump und Biden nicht verständnislos gegenübersteht, muss man sich der Erkenntnis stellen, dass er eine Lebenskatastrophe vieler afghanischer Frauen verursacht.

Wir sind gefordert, betroffenen Frauen – und den Männern, die mit ihnen gehen oder eigene politische Fluchtgründe haben – zur rechtzeitigen Flucht zu verhelfen, ihnen eine erste menschenwürdige Unterbringung und neue Lebensperspektiven vorzubereiten. Die Situation erinnert an die Erfahrungen der letzten Monate einer möglichen Flucht vor den drohenden Konzentrationslagern der Nazis. Die Völkergemeinschaft muss diesen Menschen eine Perspektive rechtzeitiger Flucht aufzeigen.“

*

Es gibt leider keinen Grund, an dieser Beurteilung etwas zu ändern. Wer sich gegen den Asylstatus afghanischer Frauen und damit gegen ihr Recht auf Familiennachzug wendet, mutet ihnen zu, auf unabsehbare Zeit ohne ihre engsten Angehörigen und in stetiger Ungewissheit über deren Schicksal zu leben. An der Gewährung von Asyl und Familiennachzug, die jetzt Politik und Medien umtreibt, ist nur eines bedauerlich: Dass der Beschluss nicht auf breiter Basis, mit mehrheitlicher Zustimmung auch des Bürgertums eingeleitet wurde. Dass er nötig würde, war seit 2021 vorhersehbar.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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