Die SVP weiss, dass der Gesamtbundesrat für die Migrationspolitik verantwortlich ist. Nur der eine Teil ihres permanenten Migrations-Wahlkampfs richtet sich denn auch gegen die sozialdemokratische EJPD-Führung. Der andere aber folgt der Parole: „Wir gegen alle Andern.“ Der Anspruch, allein für „das Volk“ gegen die Einwanderung, gegen die „falschen“ Migranten und Migrantinnen einzustehen, richtet sich auch gegen FDP und Mittepartei und deren Bundesrätinnen und Bundesräte.
Eine Kollegialitätsfrage stellt sich bereits bei der Departementsverteilung: Der Bundesrat teilt mit dem EDI jenes Departement einem SP-Mitglied zu, in dessen Bereichen die SP besonders ausgeprägt in permanenter, grundsätzlicher Opposition gegen die Bundesratspolitik steht. So wurde festgestellt, dass Bundesrätin Baume-Schneider schon bald in einer Abstimmung gegen ihre Partei antreten muss. Dagegen ist insofern nichts einzuwenden, als es der eigene Entschluss der SP ist, einer mehrheitlich bürgerlichen Regierung angehören zu wollen. Aber es fällt schon auf, dass gerade die SVP nicht bereit ist, das „Migrationsdepartement“ zu übernehmen. Immerhin muss sie damit umgehen, dass ihr Bundesrat Rösti Verkehrs-, Energie-, Umwelt- und Medienpolitiken vertreten muss, in die er zwar SVP-Komponenten einbringen, aber keine lupenreine SVP-Politik treiben kann. In unterschiedlicher Intensität müssen alle Bundesratsparteien damit leben.
Das Kollegialprinzip wäre der Entwicklung einer Konkordanzpolitik förderlich – wenn es gelebt würde, und wenn es sichtbar würde. Hierzu müsste das Bundespräsidium aufgewertet werden: Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident würde die federführende Departementsvorsteherin, den federführenden Departementsvorsteher in der Vertretung wichtiger Vorlagen unterstützen und damit sichtbar machen, dass es sich um Kollegialpolitiken handelt.