Wer Kündigung der EMRK fordert, rückt fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit ins Licht
Das Bundesgericht kann uns nur vor grundrechtswidrigen Gesetzen schützen, solange die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt. Denn die Schweiz kennt sonst keine Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze.