Schweizerische Bundesverfassung: Doppelt legitimiert, aber schutzlos
Die Normen der Schweizerischen Bundesverfassung sind doppelt legitimiert: Durch das Volksmehr und das Ständemehr. Umso erstaunlicher ist, dass sie überhaupt nicht vor Missachtung durch das Parlament geschützt sind. Eine Verfassungsgerichtsbarkeit würde dies ändern, aber deren Einführung lehnte das Parlament mehrmals ab.