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Meinungsumfrage und Volksabstimmung – am Beispiel Einwanderung

Nach einer Meinungsumfrage, die Tamedia am 17.4.23 veröffentlicht*, scheint die neue Einwanderungsinitiative der SVP so gut wie angenommen zu sein, noch bevor sie lanciert ist, und der Wahlsieg der SVP so fest zu stehen wie das Ende der Bilateralen. Denn fast zwei Drittel der Befragten wollen die Einführung von Ausländerkontingenten.

Schon möglich, dass es so kommt. Trotzdem ist auf die Unterschiede zwischen Meinungsumfrage und Abstimmung hinzuweisen.

Das Wichtigste, worin sich eine Abstimmung von einer Meinungsumfrage unterscheidet, ist der Abstimmungskampf. Mehrmals im Jahr erbringen viele Stimmberechtigte die bemerkenswerte Leistung, sich mit Pro- und Kontra-Argumenten auseinanderzusetzen und die Vertrauenswürdigkeit der Personen und Organisationen einzuschätzen, die das Pro und das Kontra empfehlen. Dies kann zu  Ergebnissen führen, die von vorangegangenen Umfragewerten abweichen.

Ein Beispiel war 2016 die Durchsetzungsinitiative der SVP. Im Jahr zuvor war die Überzeugung, sie werde angenommen, so verbreitet, dass der Nationalrat den Initiativtext ins Strafgesetz einführen wollte, damit die SVP die Initiative zurückziehe. Der Ständerat weigerte sich, es kam zur Abstimmung – und die Initiative wurde klar verworfen.

Bei Meinungsumfragen kann nach der Meinung zu attraktiven Vorschlägen gefragt werden, ohne dass sich die Befragten dazu äussern können oder müssen, ob sie auch bereit sind, bestimmte Nachteile dafür in Kauf zu nehmen. Zum Beispiel den unbefristeten Niedergang der bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union, die fortwährende Verschlechterung des Zugangs zu Märkten und Kooperationen in Europa.

Meinungsumfragen können so durchgeführt werden, dass der populären Idee kein Preisschild umgehängt wird. Die neue Tamedia-Umfrage scheint ein Beispiel dafür zu sein.

Die Stimmung gegen die Einwanderung ist durchaus ernst zu nehmen, und wir tun gut daran, uns darauf einzustellen, dass sie zu einem Einflussgewinn der SVP und zu einer fortwährenden Verschlechterung des Zugangs zu europäischen Märkten und Kooperationen führen kann. Aber dies darf nicht dazu führen, dass die Bereitschaft erlahmt, sich gegen eine solche Entwicklung und für bessere Lösungen einzusetzen. Sie darf nicht zu einer europapolitischen Resignation führen.

*  Link zum Bericht des Tages-Anzeigers.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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