Sie befinden sich hier:

Zur Berechtigung des Widerstands der Ukraine und ihrer Unterstützung durch den Westen

Die Empörung über den Angriffskrieg Putins gegen die Ukraine ist gross. Wer die Berechtigung des ukrainischen Widerstands bestreitet oder bezweifelt, wird meist heftig zurückgewiesen. Trotzdem sollten wir auf diese Haltung eingehen, denn bei wachsender Gefahr der Kriegseskalation kann sie Zuspruch gewinnen.

Jemand kommentiert einen meiner Facebook-Posts: „Wäre die Ukraine nicht von ihrem unrealistischen Wunsch, ein vorgeschobener NATO-Stützpunkt gegen Russland zu werden, beseelt gewesen, könnte sie, wie die Schweiz, komfortabel weiter existieren.“ Meine Antwort: „Bestreiten Sie denn den verständlichen Wunsch grosser Teile der ukrainischen Bevölkerung, dass ihr Land sich zu einer Demokratie, in etwa nach westeuropäischem Muster, entwickelt? Und bestreiten Sie die Legitimität dieses Wunsches, speziell angesichts der politischen Verhältnisse in Russland? Und sind Sie der Meinung, dass Putin das Ziel, das Imperium der Sowjetunion wiederherzustellen, gar nie gesetzt hätte, wenn die Ukraine sich nicht von ihm abgewandt hätte?“

Die verbreitete, wohl zutreffende Auffassung, dass die Ukraine und ihre westlichen Waffenlieferanten auch andere europäische Länder gegen einen drohenden russischen Angriff verteidigen, hat eine Kehrseite: Sie kann verdrängen, dass Volk und Armee der Ukraine vor allem ihre Nation verteidigen und nicht der brutalen russischen Diktatur unterworfen werden wollen. Dies ist und bleibt aber der Hauptgrund des ukrainischen Widerstands, und der Hauptgrund, weshalb die Ukraine Unterstützung verdient.

Die Ukraine will auf den Weg zu einer rechtsstaatlichen Demokratie gehen. Sie ist dort noch nicht angekommen, und auch Beobachter, die ihren Widerstand eindeutig unterstützen, sind sich dessen bewusst und verschweigen es auch nicht. Ein überzeugendes Beispiel dafür ist der NZZ-Korrespondent Ivo Mijnssen. Die Ukraine will EU-Mitglied werden und arbeitet daran, die Bedingungen hierfür zu erfüllen, auch wenn Präsident Selenskyj nicht am besten prädestiniert sein mag für die Korruptionsbekämpfung. Dass dies kein Grund ist, die Berechtigung des Widerstands und die Notwendigkeit westlicher Unterstützung in Frage zu stellen, wird bekräftigt durch den Blick auf Staatsgewalt und Korruption in Russland.

Zum geltend gemachten Sicherheitsbedürfnis Russlands: Die Behauptung Putins, der Westen habe die Grenzen der NATO Richtung Russland vorgeschoben, um eines Tages Russland anzugreifen, ist eine zynische Absurdität. Weder die USA noch die europäischen NATO-Staaten hätten je in Betracht gezogen, die Atommacht Russland anzugreifen. Es gab und gibt keinen neuen Napoleon, keinen neuen Hitler, der einen weiteren Russlandfeldzug vorbereitet. Es geht um den Schutz der osteuropäischen und baltischen Staaten, die nach dem Ende des Warschauer Pakts unabhängig wurden. Wenn sich die Ukraine mit stetig wachsender westlicher Hilfe gegen die russische Übermacht an Mannschaftsstärke behaupten kann und Putin dadurch von Angriffen auf andere Staaten abgehalten wird, bedroht dies Russland in keiner Weise – was leider auch bedeutet, dass Erwartungen, Putin als Faktor der künftigen internationalen Beziehungen auszuschalten oder gar vor ein Gericht zu stellen, unrealistisch sind.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

Beitrag teilen

PDF erstellen oder ausdrucken

Schreibe einen Kommentar

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Kommentar abschicken

Ähnliche Artikel

Zur Bedeutung einer Streitschlichtung mit Schiedsgericht für die Bilateralen

Die Gegnerschaft einer neuen Vertragsgrundlage für die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) erweckt den Eindruck, die vorgesehene Streitschlichtung laufe faktisch auf eine umfassende Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hinaus. Das vorgesehene Schiedsgericht sei ein Feigenblatt zur Verharmlosung des Souveränitätsverlusts, der der Schweiz drohe. Was ist davon zu halten?

Weiterlesen »

Bombenterror Putins – Abwendung Trumps

Die Nacht vor dem Tag, an dem „G 6“ Selenskyj ohne Trump empfangen mussten, war eine der schrecklichsten Bombennächte, die Putin der Ukraine bescherte.
Wir müssen uns mit der Möglichkeit – wenn nicht bereits Wahrscheinlichkeit – befassen, dass Trump die Kriegsniederlage der Ukraine und ihre Übernahme durch Putin WILL, zumindest – juristisch gesprochen – „eventualvorsätzlich“.

Weiterlesen »

Rahmenabkommen: Respektierung des Parlaments wäre auch für den Bundesrat nützlich.

Verkannte der Bundesrat die Bedeutung des Verhandlungsabbruchs als europapolitische Weichenstellung? Auch Bundespräsident Parmelin spricht in einem Interview in der „NZZ am Sonntag“ (30.5.21) von „Nadelstichen“. Das macht den Eindruck blosser Taktik und Schikane. Aber es geht um mehr: Die Schweiz muss damit rechnen, von der EU zum Drittland herabgestuft zu werden, mit stetigem Bedeutungsverlust der bilateralen Verträge: der einzelnen Abkommen und des Bilateralismus als Beziehungssystem. Eine nachträgliche Respektierung der Bundesversammlung könnte dies klären – und vielleicht noch beeinfussen.

Weiterlesen »