Zu Neutralität und Neutralitätspolitik stellen sich zwei Grundfragen: Was WOLLEN wir und was KÖNNEN wir?
Was WOLLEN wir? Wir hoffen, als neutrales Land vor künftigen Kriegen verschont zu bleiben, wie wir vor den beiden Weltkriegen verschont blieben. Wir wollen vermeiden, dass unterschiedliche Parteinahmen für Kriegsparteien das Volk spalten, vor allem entlang der Sprachgrenzen.
Aber wir wollen auch für die Geltung des internationalen Rechts eintreten und uns an Organisationen und Massnahmen für kollektive Sicherheit beteiligen: OSZE, UNO, jetzt auch UNO-Sicherheitsrat. In Fällen, in denen es sinnvoll oder gar zwingend ist, wollen wir an der Ahndung von Rechtsbruch mitwirken.
Zudem will bisher eine Mehrheit der Stimmberechtigten Staatsgebiet und Luftraum mit schweizerischen Truppen, Waffen und Überwachungssystemen schützen. Tun wir dies nicht, so werden hier künftige Konfliktparteien ihre militärischen Interessen wahren. Links wie rechts lassen sich einige durch die Idee verlocken, dass die NATO der Schweiz den nötigen militärischen Schutz gewährt. Das ist nicht ganz unrealistisch, aber es liefe auf Verzicht auf die militärische Neutralität hinaus, und wenn wir dies zur offiziellen Politik machen würden, dürften wir nicht überrascht sein, wenn die NATO uns eines Tages Kosten verrechnen würde.
Die Frage, was wir noch KÖNNEN, stellt sich aber hinsichtlich der militärischen Neutralität auch dann, wenn wir weiterhin zu einer eigenen Landesverteidigung gewillt sind. Denn die Entwicklung der Waffensysteme war und ist der kleinstaatlich eigenständigen Verteidigung unfreundlich. Einfach gesagt: Die Schweiz kann auf immer grössere Distanz beschossen werden, und um die eigenen Mittel wirksam einzusetzen, muss die schweizerische Armee immer weiter über die Landesgrenze hinaus sehen und überwachen können, auch durch luftgestützte Luftraumaufklärung und -überwachung AWACS. Wie neutral kann sich die Schweiz mit künftig notwendigen Waffensystemen noch verteidigen? Hierüber wird nicht erst Blochers Volksinitiative, sondern kann bereits ein Abstimmungskampf über die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges klärend wirken.
Die Schweiz hatte und beanspruchte immer das Recht, sich mit dem Feind eines angreifenden Feindes zusammenzuschliessen. Im Angriffsfall wird die Neutralität gegenstandslos. Neu zu erkennen und zu beurteilen ist aber die Frage nach den Vorbereitungen. Schon vor dem Zweiten Weltkrieg plante die Schweiz mit Frankreich eine gemeinsame Abwehr der deutschen Wehrmacht, wenn sie die Schweizer Grenze überschreiten würde; bekanntlich wurde diese Planung durch die Kapitulation Frankreichs gegenstandslos, die Pläne fielen in die Hände der Deutschen, und Bundesrat und General mussten die Réduit-Strategie in Kraft setzen.
Wenn ein Waffensystem, insbesondere der Luftverteidigung, gar nicht einzelstaatlich eingesetzt werden kann und sein kooperativer Einsatz auch vorbereitet und geübt werden muss, reduziert sich der Begriff der militärischen Neutralität auf die Verpflichtung, sich an keinem militärischen Angriff zu beteiligen.
Die Stimmberechtigten werden in einer bestimmten aktuellen Situation, nach bestimmten Erfahrungen über Blochers Neutralitätsinitiative abstimmen: Ukraine-Krieg, vielleicht Folgekriege, Mitgliedschaft im Sicherheitsrat, Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs oder deren Ablehnung.
Eine Ablehnung von Blochers Initiative schlösse nicht aus, dass die Neutralität durch eine grundlegende Änderung der politischen und militärischen Lage in Europa neue Bedeutung bekommen könnte: Wenn es wieder zu kriegsgefährlichen Konflikten zwischen Nachbarländern käme.