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Die NZZ hat ein Problem mit unklaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Beispiel 1: Das AfD-Inserat. Beispiel 2: Die „Reform“-Beilage vom 24.12.21.

Erste Proteste gegen das AfD-Inserat wurden durch die Abteilung Medienmarkt abgewimmelt (früher hiess das Inserateabteilung). In anderen Antworten berief man sich dann auf Zuständigkeit und Unabhängigkeit der Redaktion – was an sich plausibel ist. Redaktionen haben sich in der Regel Entscheide über Aufnahme oder Ablehnung politischer Inserate vorbehalten.

Die „Reform“-Beilage vom 24.12.21. wird als „Verlagsbeilage“ bezeichnet, was bedeutet, dass die Redaktion nicht dafür zuständig war. Im Impressum der Beilage steht: „Verlagsbeilagen werden nicht von der Redaktion produziert, sondern bei NZZone von unserem Dienstleister für journalistisches Storytelling.“

Das „Storytelling“ ist allerdings hoch politisch. Worin liegt der Grund, dass den politischen Ressorts der Redaktion die Zuständigkeit dafür entzogen wurde? Immerhin hat die Redaktionsleitung Katharina Fontana (ex Weltwoche), die starke Frau des rechten Redaktionsflügels, als Beraterin zur Verfügung gestellt.

Die Beilage kam laut Impressum „in Kooperation mit der Bonny Stiftung für die Freiheit“ (https://bonny-stiftung.ch/)“ zustande. Deren Stiftungsrat gehört Etienne Jornod, Verwaltungsratspräsident der NZZ AG, an. Baut sich Herr Jornod da eine aus der Redaktion ausgelagerte persönliche Plattform auf? Und: Was heisst „Kooperation“? Hat die Bonny-Stiftung die Beilage bezahlt? Allein oder mit Andern, zum Beispiel den Stiftungen der beiden neuen Think-Tanks, die durch Artikel der Professoren Christoph A. Schaltegger und Reiner Eichenberger in der Beilage vertreten sind?

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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