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Reisen vorläufig Aufgenommener in ihre Herkunftsländer – warum eigentlich nicht?

Der Bundesrat gibt eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung, die vorläufig Aufgenommenen fast ausnahmslos verbieten will, Reisen in ihre Herkunftsländer und in andere Länder zu unternehmen.

Dieser Vorschlag muss nicht nur in menschlicher Hinsicht diskutiert werden. Er erweckt auch den Anschein eines kontraproduktiven Zugeständnisses an eine Stimmung.

Gehen wir davon aus, dass es ein weit herum anerkanntes Ziel unserer Asyl- und Migrationspolitik ist, vorläufig Aufgenommene zur Rückkehr in ihr Herkunftsland zu bewegen und ihnen diese zu ermöglichen. Eine Reise ins Herkunftsland kann der geflohenen oder migrierten Person vor Augen führen, dass sie dort wieder leben könnte. Je ernster die Fluchtgründe waren, desto eher kann eine solche Erfahrung – und vielleicht NUR sie – die Bereitschaft zur Rückkehr herbeiführen.

Seien wir nicht naiv. Natürlich gibt es Migrantinnen und Migranten, die in Europa vor allem ein ökonomisch und sozial besseres Leben suchten. Natürlich gibt es den Typus, der das bessere Leben in Europa dauerhaft mit Besuchsbeziehungen zum Herkunftsland verbinden möchte. Aber deshalb sollten Reisen ins Herkunftsland nicht verboten werden. Sie geben unseren Behörden ein starkes Argument, einen Migranten in eine ernsthafte Abklärung zu ziehen, ob ihm die Rückkehr wirklich weiterhin unzumutbar ist. Daraus kann sich ergeben, dass das Verbleiben in der Schweiz nicht mehr nötig ist.

Link zum NZZ-Bericht.

Medienmitteilung des Bundesrats.

Dieser Kommentar erschien auch bei „Unser Recht„.

Bild von Ulrich Gut

Ulrich Gut

Ulrich Gut (1952), Dr. iur., wohnt in Küsnacht ZH. Der ehemalige Chefredaktor und Kommunikationsberater kommentiert auf Online Plattformen politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Er präsidiert UNSER RECHT und ch-intercultur. 2009-2020 war er Zentralpräsident von Alzheimer Schweiz.

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