Eine Demenzdiagnose führt nicht automatisch zum Verlust des Stimmrechts. Viele Menschen mit Demenz können ihre politischen Rechte weiterhin selbstbestimmt ausüben. Urteilsfähigkeit ist zudem keine pauschale Eigenschaft, sondern muss bezogen auf eine konkrete Entscheidung und einen bestimmten Zeitpunkt beurteilt werden.
Das Bundesrecht folgt dennoch einer schematischen Regel: Von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ausgeschlossen sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Das betrifft nicht ausschliesslich Menschen mit Demenz. Bei fortgeschrittener Demenz kann diese Regelung jedoch relevant werden. Ob eine Person eine bestimmte Abstimmungsvorlage noch verstehen und dazu einen eigenen Willen bilden kann, wird nicht geprüft. Der Ausschluss knüpft an ihre erwachsenenschutzrechtliche Situation an.
Genf zeigt, dass es anders geht. Der Kanton hat diese Verknüpfung 2020 aufgehoben. Menschen unter umfassender Beistandschaft behalten dort ihre kantonalen und kommunalen politischen Rechte. Genf beweist damit, dass dies praktisch möglich ist. Für eidgenössische Abstimmungen gilt jedoch weiterhin das Bundesrecht.
Mit der rechtlichen Gleichstellung allein ist es allerdings nicht getan. Politische Teilhabe setzt voraus, dass Informationen verständlich aufbereitet werden. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen benötigen möglicherweise vereinfachte Erläuterungen, mehr Zeit oder eine Vertrauensperson, die ihnen Inhalte erklärt. Diese Unterstützung muss die eigene Willensbildung ermöglichen, ohne die Entscheidung zu beeinflussen oder zu ersetzen.
Das ist anspruchsvoll, aber kein Sonderproblem von Menschen mit Demenz. Auch Bürgerinnen und Bürger ohne Diagnose verstehen nicht jede Abstimmungsvorlage vollständig. Demokratie verlangt keine Prüfung politischer Sachkunde. Sie lebt davon, dass Menschen aufgrund ihrer Erfahrungen, Interessen und Wertvorstellungen entscheiden dürfen.
National- und Ständerat haben sich 2025 für eine Änderung der Bundesverfassung ausgesprochen. Bis diese beschlossen und von Volk und Ständen angenommen ist, bleibt die bisherige Regelung bestehen. Der Welt-Alzheimer-Tag ist deshalb auch ein Anlass, über politische Teilhabe zu sprechen: Unterstützungsbedarf darf nicht vorschnell mit fehlender politischer Selbstbestimmung gleichgesetzt werden.
Weitere Informationen zum parlamentarischen Verfahren finden sich auf dieser Parlamentsseite: Link.
* Konsulentin bei Concentral AG, Bern Verwaltungsratsmitglied in Unternehmen im Bereich der Langzeitpfleg. Stiftungsratsmitglied und Mitgründerin in Stiftungen im Bereich Altern/Demenz. Frühere Stationen: 2015 – 2025 Direktorin Alzheimer Schweiz. 2012 – 2015 Mitinitiatorin und Leiterin Institut Alter, Berner Fachhochschule (BFH), 2010 – 2012 Leiterin Forschungsschwerpunkt Alter & Generationenpolitik, Berner Fachhochschule (BFH), 2000 – 2010 Promotion und Projektleiterin Universität Heidelberg, Deutsches Zentrum für Alternsforschung. Weitere Informationen hier.