Jetzt zeigt sich verständliche Unzufriedenheit mit den Regeln der Bundesratswahlen. Sie ermöglichen nur eine ganz geringfügige Einflussnahme auf die künftige Politik des Bundesrates und der vermutlich neu zuzuteilenden Departemente: Nicht nur werden die „Zauber“-Ansprüche der vier stimmenstärksten Parteien respektiert, sondern bisher meist auch ihre Tickets der Kandidierenden. Dazu kommt das Tabu, bisherige Bundesrätinnen und Bundesräte abzuwählen, das nur gebrochen wurde, da Christoph Blocher seine Doppelrolle als Bundesrat und Oppositionsführer überreizt hatte.
Jetzt wird geklagt, die Wahlvorschläge der SP befriedigten nicht; es wird diskutiert, einen SP- oder FDP-Sitz den Grünen zu geben, und den freisinnigen Aussenminister durch den Präsidenten der Mittepartei zu ersetzen. Aber es ist höchst unwahrscheinlich, dass es zu einem Wechsel in der Parteienzusammensetzung des Bundesrates kommt. Zu gross ist das Interesse der Parteien, die derzeit im Bundesrat vertreten sind, und derjenigen, die darauf hoffen, eines Tages durch ihren Stimmen- und Mandateanteil für den Einzug in die Regierung zu qualifizieren, am Prinzip der sachpolitischen Unverbindlichkeit der Bundesratswahl.
Die Unzufriedenheit mit der eingeengten Wahlfreiheit der Bundesversammlung ist begründet. Aber sie wird wohl nicht einmal dazu führen, dass jemand Anderer als ein Kandidat des SP-Tickets gewählt wird. Nicht einmal der Vorschlag von SVP-Nationalrat Alfred Heer, Ständeratspräsidentin Eva Herzog zu wählen, da sie ja letztes Mal auf dem SP-Ticket gestanden habe, dürfte eine Chance haben. Denn auch die Fraktionen, die jetzt nicht an der Reihe sind, sind kaum geneigt, zu einer Regeländerung beizutragen, die später dazu führen könnte, dass auch ihre Tickets nicht mehr respektiert würden.