Der Transparenzinitiative wird jetzt überhaupt kein Gegenvorschlag gegenübergestellt, der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative würde an den Praktiken, die Anlass zur Initiative gaben, kaum viel ändern. Man verlässt sich auf das Argument, dass in der Schweiz ansässige Konzerne nicht für das Fehlverhalten von Unterakkordanten in Entwicklungsländern haften sollen. Es wäre aber wohl gerade diese Schadenersatzpflicht, die am meisten bewirken würde. Denn sie würde den alten Trick durchkreuzen: Setze meine Interessen durch, aber sag mir nicht wie, ich frag dich auch nicht, denn ich will es nicht wissen.
Ein Teil der Nationalrätinnen und Nationalräte, die den Gegenvorschlag zur Transparenzinitiative ablehnten, taten es wohl im Bewusstsein um die gute Chance der Transparenzinitiative, denn in mehreren Kantonen wurden solche Initiativen bereits angenommen. Die Parteispenden brachen dort offenbar nicht zusammen, und es wurde bisher keine kantonale Parteienfinanzierung eingeführt.
Hierzu lesenswert: „Die Finanzierung der Parteien und deren Transparenz. Bericht von der Jahrestagung der ICJ-CH (Schweizerische Sektion der Internationalen Juristenkommission)“ (Link)